Fluchtwegsicherung
Für Fluchtwege aus öffentlichen oder gewerblich genutzten Gebäuden gelten besondere Sicherheitsbedingungen.
Durch Panikschlösser und -beschläge wird sichergestellt, dass Fluchttüren immer von innen zu öffnen sind.
Durch einen einfachen Handgriff oder - in bestimmten Fällen - durch so genannte Panik-Stangengriffe.
Wir sichern Türen richtlinienkonform ab!
In einigen Fällen ist es erforderlich, Fluchttüren zusätzlich elektronisch zu sichern, damit ein unbefugtes Öffnen vermieden bzw. gemeldet wird.
Einsatzbeispiele:
Kindergärten
Ziel: Kinder sollen nicht unbefugt das Gebäude verlassen, der Fluchtweg aber trotzdem zulässig ausgeführt sein.
Schulen
Das unbefugte Öffnen von Fluchttüren soll vermieden werden, die Flucht aber trotzdem möglich sein.
Gewerbegebäude
Fluchttüren sollen gesichert werden, aber trotzdem benutzbar sein.
Pflegeheime
Bewohner sollen das Gebäude nicht unbefugt verlassen, aber im Ernstfall sicher flüchten können. Es gibt eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten für Fluchttür-Steuerungssysteme.
Wir sind als Sachkundegeprüftes Fachunternehmen berechtigt, Fluchttürsysteme zu bauen, abzunehmen und zu warten.
Funktionsweise von Fluchttürsteuerungssystemen:
- Die Türe wird elektronisch verriegelt/zugehalten.
- Die Steuerung stellt die zuverlässige Funktion sicher.
- Am Terminal kann zur Flucht über eine Panik-Taste die Türe freigeschaltet werden und lässt sich öffnen.
- Es erfolgt ein akustischer/optischer Alarm, ggfs. auch eine Alarmweitermeldung.
- Die Türe kann zeitweise oder dauerhaft entriegelt werden (berechtigte Öffnung ohne Alarm).